ETHIKKODEX 2017
Einleitung
Zweck dieses Ethikkodex ist die Förderung einer von ethischen Grundsätzen geprägten Kultur im Berufsstand der Internen Revision.
Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs‑ und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.
Ein Ethikkodex ist notwendig und zweckmäßig für den Berufsstand der Internen Revision, damit das Vertrauen in seine objektive Prüfung des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Unternehmensführung und -überwachung begründet werden kann. Der Ethikkodex geht mit zwei wesentlichen Bestandteilen über die Definition der Internen Revision hinaus:
1. Grundsätze, die den Berufsstand und die Prüfungspraxis der Internen Revision betreffen.
2. Regeln, die beschreiben, wie sich Interne Revisoren verhalten sollen. Diese Regeln sollen helfen, die Grundsätze in die Praxis umzusetzen und sind dazu bestimmt, für die Internen Revisoren ein Wegweiser für ethisches Verhalten zu sein.
Der Ethikkodex in Verbindung mit den Internationalen Berufsgrundlagen für die Interne Revision und anderen entsprechenden Verlautbarungen des Instituts dienen als Anleitung für Interne Revisoren bei ihrer Tätigkeit für Andere. Als „Interne Revisoren" gelten die Mitglieder des Instituts, Inhaber von oder Kandidaten für Zertifizierungen des IIA und Andere, die Dienstleistungen entsprechend der Definition der Internen Revision erbringen.
Anwendung und Durchsetzung
Dieser Ethikkodex gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen, die Dienstleistungen im Bereich Interne Revision erbringen.
Bei Mitgliedern des Instituts und Inhabern von oder Kandidaten für Zertifizierungen des IIA werden Verstöße gegen den Ethikkodex entsprechend der Satzung und den Richtlinien des Instituts beurteilt und behandelt. Die Tatsache, dass ein spezielles Verhalten in den Verhaltensregeln nicht erwähnt wird, ist kein Hinderungsgrund, dieses trotzdem als nicht akzeptabel oder als standeswidrig zu betrachten. Gegen den genannten Personenkreis kann deshalb dennoch ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.
Grundsätze
Von Internen Revisoren wird erwartet, dass sie folgende Grundsätze anwenden und aufrecht erhalten:
1. Rechtschaffenheit
Die Rechtschaffenheit von Internen Revisoren begründet Vertrauen und schafft damit die Grundlage für die Zuverlässigkeit ihres Urteils.
2. Objektivität
Interne Revisoren zeigen ein Höchstmaß an sachverständiger Objektivität beim Zusammenführen, Bewerten und Weitergeben von Informationen über geprüfte Aktivitäten oder Geschäftsprozesse. Interne Revisoren beurteilen alle relevanten Umstände mit Ausgewogenheit und lassen sich in ihrem Urteil nicht durch eigene Interessen oder durch Andere beeinflussen.
3. Vertraulichkeit
Interne Revisoren beachten den Wert und das Eigentum der erhaltenen Informationen und legen diese ohne entsprechende Befugnis nicht offen, es sei denn, es bestehen dazu rechtliche oder berufliche Verpflichtungen.
4. Fachkompetenz
Interne Revisoren setzen das für die Durchführung ihrer Arbeit erforderliche Wissen und Können sowie entsprechende Erfahrung ein.
Verhaltensregeln
1. Rechtschaffenheit
Interne Revisoren:
1.1 Müssen ihre Aufgabe korrekt, sorgfältig und verantwortungsbewusst wahrnehmen.
1.2 Müssen die Gesetze beachten und rechtliche sowie berufliche Offenlegungspflichten erfüllen.
1.3 Dürfen nicht wissentlich in illegale Aktivitäten involviert sein oder bei Handlungen mitwirken, die den Berufsstand der Internen Revision oder ihre Organisation in Misskredit bringen.
1.4 Müssen die legitimen und ethischen Ziele ihrer Organisation beachten und fördern.
2. Objektivität
Interne Revisoren:
2.1 Dürfen nicht an Aktivitäten beteiligt sein oder Beziehungen unterhalten, die ihr unparteiisches Urteil beeinträchtigen könnten, wobei selbst der Anschein zu vermeiden ist. Dies schließt auch Aktivitäten oder Beziehungen ein, die im Widerspruch zu den Interessen der Organisation stehen könnten.
2.2 Dürfen nichts annehmen, was ihr fachliches Urteil beeinträchtigen könnte, wobei selbst der Anschein zu vermeiden ist.
2.3 Müssen alle ihnen bekannten wesentlichen Fakten offenlegen, die ‑ falls nicht mitgeteilt ‑ die Berichterstattung über die geprüften Aktivitäten verfälschen könnten.
3. Vertraulichkeit
Interne Revisoren:
3.1 Müssen umsichtig und interessewahrend mit den im Verlauf ihrer Tätigkeit erhaltenen Informationen umgehen.
3.2 Dürfen Informationen nicht zu ihrem persönlichen Vorteil oder in einer Weise verwenden, die ungesetzlich ist bzw. den legitimen und ethischen Zielen der Organisation schadet.
4. Fachkompetenz
Interne Revisoren:
4.1 Dürfen nur solche Aufgaben übernehmen, für die sie das erforderliche Wissen, Können und die entsprechende Erfahrung haben.
4.2 Müssen die Revisionsarbeit in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchführen.
4.3 Müssen ständig ihre Fachkenntnisse sowie die Effektivität und Qualität ihrer Arbeit verbessern.
- Code of EthicsVersion 7 10.01.2018.pdfEthikkodex, Version 7 vom 10.01.2018 Die Implementierungsleitlinien zum Ethikkodex finden Sie im geschützten Webseitenbereich.