Institut für Interne Revision ÖSTERREICH
Code of Ethics

Ethikkodex

Zweck des Ethikkodex des IIA ist die Förderung einer von ethischen Grundsätzen geprägten Kultur im Berufsstand der Internen Revision.

ETHIKKODEX 2017

Einleitung

Zweck dieses Ethikkodex ist die För­derung einer von ethischen Grund­sät­zen geprägten Kultur im Berufsstand der Internen Revision.

Die Interne Revision erbringt unab­hängige und objektive Prüfungs- und Beratungs­dienst­leistungen, welche da­rauf ausgerich­tet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäfts­prozesse zu verbessern. Sie unter­stützt die Orga­nisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effek­tivität des Risiko­managements, der Kon­trollen und der Führungs‑ und Über­wachungs­prozesse bewertet und diese verbessern hilft.

Ein Ethikkodex ist notwendig und zweckmäßig für den Berufsstand der Internen Revision, damit das Vertrauen in seine objektive Prüfung des Risiko­mana­gements, der Kontrollen sowie der Unternehmensführung und -übe­r­wa­chung begründet werden kann. Der Ethikkodex geht mit zwei wesentlichen Bestandteilen über die Definition der Internen Revision hinaus:

1.         Grundsätze, die den Berufsstand und die Prüfungspraxis der Internen Revi­sion betreffen.

2.         Regeln, die beschreiben, wie sich Interne Revisoren verhalten sollen. Diese Regeln sollen helfen, die Grund­sätze in die Praxis umzusetzen und sind dazu bestimmt, für die Internen Revisoren ein Wegweiser für ethisches Verhalten zu sein.

Der Ethikkodex in Verbindung mit den Inter­nationalen Berufsgrundlagen für die Interne Revision und anderen ent­spre­chen­­den Verlautbarungen des Instituts die­nen als Anleitung für Interne Revi­soren bei ihrer Tätig­keit für Andere. Als „Interne Revisoren" gelten die Mitglieder des Instituts, Inhaber von oder Kandi­daten für Zertifizierungen des IIA und Andere, die Dienstleistungen ent­spre­chend der Defi­nition der Internen Revision erbringen.

Anwendung und Durchsetzung

Dieser Ethikkodex gilt sowohl für Einzel­per­so­nen als auch für Organi­sa­tionen, die Dienstleist­ungen im Bereich Interne Revision erbringen.

Bei Mitgliedern des Instituts und Inha­bern von oder Kandidaten für Zertifi­zierungen des IIA werden Verstöße gegen den Ethikkodex ent­sprechend der Satzung und den Richtlinien des Insti­tuts beurteilt und behandelt. Die Tat­sache, dass ein spezielles Verhalten in den Verhaltens­regeln nicht erwähnt wird, ist kein Hinderungs­grund, dieses trotzdem als nicht akzeptabel oder als standeswidrig zu betrachten. Gegen den genannten Perso­nen­kreis kann deshalb den­noch ein Disziplinarverfahren einge­leitet werden.

Grundsätze

Von Internen Revisoren wird erwartet, dass sie folgende Grundsätze anwen­den und aufrecht erhalten:

1. Rechtschaffenheit

Die Rechtschaffenheit von Internen Re­vi­­­so­ren begründet Vertrauen und schafft damit die Grundlage für die Zuver­läs­sigkeit ihres Urteils.

2. Objektivität

Interne Revisoren zeigen ein Höchst­maß an sachverständiger Objektivität beim Zusam­men­führen, Bewerten und Weitergeben von Informationen über ge­prüfte Aktivitäten oder Geschäfts­pro­zes­se. Interne Revisoren beurteilen alle rele­vanten Umstände mit Ausge­wo­genheit und lassen sich in ihrem Urteil nicht durch eigene Interessen oder durch Andere beeinflussen.

3. Vertraulichkeit

Interne Revisoren beachten den Wert und das Eigentum der erhaltenen Infor­mationen und legen diese ohne ent­sprechende Befugnis nicht offen, es sei denn, es bestehen dazu rechtliche oder berufliche Verpflichtungen.

4. Fachkompetenz

Interne Revisoren setzen das für die Durch­führung ihrer Arbeit erforderliche Wissen und Können sowie ent­spre­chende Erfah­rung ein.

Verhaltensregeln

1. Rechtschaffenheit

Interne Revisoren:

1.1 Müssen ihre Aufgabe korrekt, sorg­fältig und verantwortungsbewusst wahr­nehmen.

1.2 Müssen die Gesetze beachten und recht­liche sowie berufliche Offen­le­gungs­pflichten erfüllen.

1.3 Dürfen nicht wissentlich in illegale Aktivitäten involviert sein oder bei Handlungen mitwirken, die den Berufs­stand der Internen Revision oder ihre Organi­sation in Misskredit bringen.

1.4 Müssen die legitimen und ethischen Ziele ihrer Organisation beachten und fördern.

2. Objektivität

Interne Revisoren:

2.1 Dürfen nicht an Aktivitäten beteiligt sein oder Beziehungen unterhalten, die ihr unparteiisches Urteil beeinträchtigen kön­nten, wobei selbst der Anschein zu vermeiden ist. Dies schließt auch Akti­vi­täten oder Beziehungen ein, die im Wider­­spruch zu den Interessen der Organisation stehen könnten.

2.2 Dürfen nichts annehmen, was ihr fachliches Urteil beeinträchtigen könnte, wobei selbst der Anschein zu vermeiden ist.

2.3 Müssen alle ihnen bekannten we­sent­lichen Fakten offenlegen, die ‑ falls nicht mitgeteilt ‑ die Bericht­er­stattung über die geprüften Aktivitäten ver­fäl­schen könnten.

3. Vertraulichkeit

Interne Revisoren:

3.1 Müssen umsichtig und interesse­wahrend mit den im Verlauf ihrer Tätig­keit erhaltenen Informationen umgehen.

3.2 Dürfen Informationen nicht zu ihrem persön­lichen Vorteil oder in einer Weise verwenden, die ungesetzlich ist bzw. den legitimen und ethischen Zielen der Organisation schadet.

4. Fachkompetenz

Interne Revisoren:

4.1 Dürfen nur solche Aufgaben über­neh­men, für die sie das erforderliche Wissen, Können und die entsprechende Erfahrung haben.

4.2 Müssen die Revisionsarbeit in Über­ein­stim­mung mit den Interna­tio­na­len Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durch­führen.

4.3 Müssen ständig ihre Fachkennt­nisse sowie die Effektivität und Qualität ihrer Arbeit ver­bessern.