Institut für Interne Revision Österreich - IIA Austria
Das Institut für Interne Revision Österreich – IIA Austria, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, handelt gemeinnützig und unpolitisch; es bezweckt die Förderung und Entwicklung der Internen Revision in Österreich durch
- Erarbeitung von Revisionsgrundsätzen und -methoden und deren laufende Anpassung an die betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Entwicklungen
- wissenschaftliche und praktische Weiterbildung von Mitarbeitern der Internen Revision
- Information über die Interne Revision
- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis der Internen Revision
- Förderungen von wissenschaftlichen und anderen fachorientierten Arbeiten auf dem Gebiet der Internen Revision
- Anbahnung und Aufrechterhaltung von Beziehungen
- zu ähnlichen Institutionen des Auslandes
- zu für die Interne Revision relevanten Berufsgruppen
Diese Aufgaben werden erfüllt durch
- Bildung von Think Tanks, Fachausschüssen und Beiräten
- Veranstaltung von Erfahrungsaustauschtreffen, Seminaren, Kursen, Vorträgen und Tagungen
- Veröffentlichung und Herausgabe von Informationen und Schriften
- Erstellung und Pflege einer Fachbibliographie
Unser Ziel ist die Förderung und Entwicklung der Internen Revision in Österreich.
Das erreichen wir durch:
- Professionelle Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Akademie Interne Revision
- Aktuelle Informationen über alle Belange der Internen Revision, insb. über Revisionsgrundsätze und –methoden (Internationale Standards über die berufliche Praxis der Internen Revision, Praktische Ratschläge, Ethikkodex)
- Wissenstransfer, insb. durch Erfahrungsaustausch bei den regelmäßig stattfindenden nationalen und internationalen Treffen
- Bildung von Think Tanks
- Veröffentlichung von Publikationen
- Kommunikation und Kontakte der Mitglieder
- Enge Verbindungen zu Universitäten
- Intensive Kontakte zum Institute of Internal Auditors THEIIA und zu der European Confederation of Institutes of Internal Auditing ECIIA
- Internationale Kontakte zu Revisionsinstituten der Nachbarländer (insb. DIIR - Deutsches Institut für Interne Revision e.V. und IIA Switzerland)
Definition „Interne Revision“ und gesetzliche Grundlagen
Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs-(„assurance-“) und Beratungsleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.
Die Interne Revision unterstützt die Unternehmens- bzw. Organisationsleitung in ihrer Kontrollfunktion im Rahmen ihrer Steuerungsaufgabe durch unabhängige Prüfungen.
Gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung einer Internen Revision liegen in Österreich im §42 BWG für Kreditinstitute und §17b VAG für Versicherungsunternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform) vor.
Bei Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen werden die Aufgaben der IR darüber hinaus in den Mindestanforderungen an die Interne Revision der Finanzmarktaufsicht (FMA) genauer beschrieben. Die Einführung einer Internen Revision sieht auch der Art. 18 des österreichischen Code of Corporate Governance vor.
Auch wenn keine allgemeine gesetzliche Vorschrift (Akt.G. GmbHG, URÄG) die Einrichtung einer Internen Revision dezidiert vorgibt, so empfiehlt sich dennoch die Implementierung einer derartigen Funktion im Unternehmen.
Die Arbeit der Internen Revision ist in den Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision definiert. Zertifizierte interne Revisorinnen und Revisoren (z.B. CIA - Certified Internal Auditor) unterwerfen sich einem Ethikkodex und den international anerkannten Berufsstandards des Institute of Internal Auditors (IIA).