Die Unabhängigkeit der Internen Revision in Österreich – Quo vadis?
Der Arbeitskreis traf sich im Herbst, um das Thema „Unabhängigkeit der Internen Revision“ aus Sicht des öffentlichen Sektors zu beleuchten. Als Gast begrüßten wir Mag. Thomas Craß, Rechnungshofprüfer, der zu diesem Thema die Sichtweise der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) einbrachte.
Unabhängigkeit ist dann gegeben, wenn die Interne Revision ihren Prüfungsauftrag ungehindert und objektiv erfüllen kann. Ungehindert heißt, ohne Einschränkung ihrer Informationsrechte und ohne Beeinflussung in der Urteilsbildung.
Neben den bekannten IIA-IPPF Standards 1100 – 1130 Unabhängigkeit und Objektivität, ist u.a. für den öffentlichen Sektor auch die Leitlinie zur “Unabhängigkeit der Internen Revision im öffentlichen Sektor“ herausgegeben von der INTOSAI von Relevanz.
Die Leitlinie INTOSAI GOV 9140 baut auf den IIA-Standards auf und fordert die Unabhängigkeit der Internen Revision als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen – frei von Einflussnahme oder Druck. Die Kriterien für die Unabhängigkeit der Internen Revision sind:
Die Diskussion zeigte, dass bereits viele, aber noch nicht alle Kriterien erfüllt sind. Neben organisatorischen Determinanten sind es auch „weiche“ Faktoren, die auf die Unabhängigkeit und Objektivität der Internen Revision wirken. U.a. ist es das Verhalten der Leiterin/des Leiters der Internen Revision selbst, welches zu einem Großteil die Unabhängigkeit und Objektivität der Internen Revision bestimmt. Die Vorbildfunktion (Tone from the top) der Leiterin/des Leiters spielt somit auch hier eine maßgebliche Rolle.
Das Vorleben der Unabhängigkeit und Objektivität wird umso wichtiger, wenn die Leiterin/der Leiter zukünftig Verantwortlichkeiten außerhalb der Internen Revision wahrnimmt (IPPF Standard 1112 Rollen des Leiters der Internen Revision über die Interne Revision hinaus) bzw. wenn die Interne Revision Prüfungsleistungen in Bereichen anbietet, in denen sie vorher Beratungs-dienstleistungen erbracht hat (IPPF Standard 1130.A3).
Diese Änderungen der Standards erhöhen die Sicherheit in der Entscheidungsfindung, „revisionsfremde Aufgaben“ zu übernehmen, stellen zugleich die Leitung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Interne Revisionen vor neuen Herausforderungen.
Autorin: Frau Ines Wilflingseder
ines.wilflingseder@internerevision.at
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Die Studie wird unter Wahrung der Anonymität und datenschutzrechtlicher Vorschriften durchgeführt. Um unike Datensätze zu erhalten, ist eine Übermittlung von personalisierten E-Mail Adressen notwendig.
Für eine Kontaktaufnahme von interessierten Teilnehmern steht Ihnen Herr Dr. Christoph Schmidt per E-Mail (christoph.schmidt@uni-siegen.de) zur Verfügung.
Gerne stellen wir nach Abschluss der Datenauswertung Kernergebnisse kostenfrei zur Verfügung. Abschließend würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Umfrage mit Ihrer Teilnahme unterstützen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Univ. Prof. Dr. Martin Hiebl - Universität Siegen
Dr. Christoph Schmidt - Forschungspartner
