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Institut für Interne Revision Österreich - IIA Austria

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45. Mitgliederversammlung 2026

  • Termin
    Veranstaltungsort
    23.09.2026
    Energie AG Oberösterreich

Ort: Energie AG Oberösterreich
Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz

Uhrzeit: von 16:00 bis 18:00 Uhr, Registrierung ab 15:30 Uhr

Die Mitgliederversammlung wird in hybrider Form abgehalten:

Anmeldungen Präsenzteilnahme: institut@internerevision.at
Anmeldung Online-Teilnahme: institut@internerevision.at

Gemäß unseren Statuten vom 01.10.2025 sind folgende Personen teilnahmeberechtigt:

§ 6 Ziffer 4. Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

§ 8 Ziffer 7. Mitglieder gemäß § 5 Ziffer 1 lit a) (Firmenmitgliedschaft) werden in der Mitgliederversammlung durch den benannten Vertreter oder schriftlich, spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung namhaft gemachten Vertretern innerhalb der Organisation vertreten.

Stimmrechtsübertragungen innerhalb eines Unternehmens:
Wird das Stimmrecht von der Revisionsleitung an eine/n Mitarbeiter/in übertragen, ist laut Statuten § 9 Z 1 die Unterschrift der Revisionsleitung ausreichend. Anschlussmitglieder gelten als persönliche Mitglieder und können mit ihrer Unterschrift das Stimmrecht übertragen.

Stimmrechtsübertragungen außerhalb des Unternehmens:
Wird ein Stimmrecht an ein Mitglied eines anderen Mitgliedsunternehmen übertragen, sehen die Statuten eine firmenmäßige Zeichnung vor:
Zitat § 6 Ziffer 4.: Schriftliche Vollmachtserteilungen an ein anderes Mitglied sind zulässig. Die Vollmacht eines Mitglieds gemäß § 5 Z 1 lit a) ist vom Vollmachtgeber firmenmäßig von der notwendigen Anzahl vertretungsberechtigter Personen laut Firmenbuch zu unterfertigen und hat den Vollmachtnehmer, den Anlass sowie das Datum der Mitgliederversammlung anzugeben. Die Stimmrechtsvollmacht hat darüber hinaus die firmenmäßige Unterfertigung der laut Firmenbuch notwendigen Anzahl der vertretungsberechtigten Personen des Bevollmächtigten zu enthalten.
e) Der/die Bevollmächtigte maximal über fünf Stimmrechtsübertragungen verfügt.

Um die satzungsmäßige Gültigkeit der Stimmrechtsübertragungen zu prüfen, ersuchen wir diese bis spätestens 09.09.2026 an das Institut zu übermitteln.

 

 

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